Nutzungsbedingungen für den Bogenparcours DonauWald

Stand April 2020

1. Der Parcours kann das ganze Jahr täglich genutzt werden. Gute Sichtverhältnisse müssen gegeben sein. Dämmerungs- und Nachtschießen sind nicht erlaubt.

2. Die Parcoursnutzungsgebühr und evtl. anfallende Leihgebühren für Ausrüstung sind vor dem Schießen zu entrichten (Parcoursgebühren gemäß aushängender Gebührenordnung). Die Parcoursgebühr ist auch dann fällig, wenn nur der Einschussplatz genutzt wird.

3. Jeder Schütze ist verpflichtet, sich vor Nutzung des Parcours in das dafür vorgesehene Parcoursbuch einzutragen.

Ein nachträgliches Eintragen oder Bezahlen wird nicht akzeptiert!

4. Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selbst. Der Schütze verpflichtet sich nur dann zu schießen, wenn er sich von einer freien Schussbahn vor und hinter dem Ziel überzeugt hat.

5. Minderjährigen ist die Nutzung des Parcours nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten gestattet. Der Erziehungsberechtigte oder Bevollmächtigte haftet für den Minderjährigen.

6. Vereins- Betriebs- oder sonstige Events/Veranstaltungen müssen vorher beim Betreiber des Bogenparcours telefonisch angemeldet werden. Der Betreiber behält sich eine Absage, die nicht begründet sein muss, vor.

7. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Für Verletzungen und Schäden übernehmen der Betreiber, sowie die Grundstückseigentümer keine Haftung.

8. Die Laufrichtung durch den Parcours ist mit Schildern gekennzeichnet und unbedingt einzuhalten. Start des Parcoursrundweges ist an der Anmeldung bzw. beim Einschußplatz.

9. Es darf nur auf die aufgestellten Ziele und nur aus der Richtung der dafür vorgesehenen Abschusspflöcke geschossen werden. Es dürfen bei jedem Ziel zweiTreffer pro Runde gesetzt werden. Der Parcours kann mehrmals am Tag genutzt werden (Tagesgebühr).

10. Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur in Richtung des Ziels ausgezogen werden. Der Spannvorgang darf nicht über der Zieloberkante erfolgen. Es darf nur mit Feld- oder Scheibenspitzen geschossen werden, die gut gespitzt bzw. geschärft sein müssen. Fiberglaspfeile und Pfeile mit Überstülpspitzen sind nicht erlaubt.

11. Das Schießen mit der Armbrust und Compoundbogen ist auf dem gesamten Parcours verboten. Wird jemand mit einer Armbrust oder Compoundbogen auf dem Parcoursgelände angetroffen, wird sofort eine erhöhte Nutzungsgebühr von 100,00 € fällig. Ebenso erhält die betroffene Person dauerhaftes Parcoursverbot!

12. Das Rauchen im Parcours ist verboten. Alkohol- und Drogengenuss sind vor und während des Schießens untersagt. Hunde müssen auf dem Parcoursgelände an die Leine genommen werden.

Wir bedanken uns für die Nutzung des Geländes beim Grundstücksbesitzer und für die Genehmigung bei den Behörden und bitten daher um folgendes:

Verhaltet euch auf dem Parcours so, wie man es von verantwortungsbewussten Besuchern erwarten kann.

Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern und allen anderen Personen, die sich auf dem Parcoursgelände befinden, geboten. Bei Arbeiten im Wald sind die Ziele, die sich in unmittelbarer Nähe befinden, gesperrt und dürfen nicht beschossen werden. Bitte berücksichtigt hierbei, dass die „Nichtbogenschützen“ Euer Tun nicht einschätzen können und sich belästigt fühlen könnten. Wir behalten uns vor, den Parcours ab und zu mit Kameras zu überwachen.

Müll in jeglicher Form, auch Pfeilbruch, bitte mit nach Hause nehmen.
Fundpfeile sind in die bereitgestellten Köcher in der Anmeldestation zu stecken.

Jeder Benutzer des Parcours hat sich an die Regelung zu halten. Bei Nichteinhaltung kann Parcoursverbot erteilt werden.